Geschäftsbedingungen - Mondial Immobilien, Frankfurt am Main -

1. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung bzw. Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen.

2. Unsere Nachweise sowie vermittelte Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte macht in voller Provisionshöhe schadenersatzpflichtig, sollte es zu einem Vertragsabschluss ohne unsere Mitwirkung kommen.

3. Honorarpflicht besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Vermieter bzw. Verkäufer einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauft anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauf zustande kommt, oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Das Erfolgshonorar errechnet sich sodann ebenso nach den untenstehenden Sätzen.

4. Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über die Vertragsgelegenheit (Vertragsabschluss); dabei kommt es allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an.

5. Wir haften nicht für die Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Zwischenab-schluss, Zwischenverkauf, Vermietung und Irrtum bleibt uns vorbehalten.

6. Mitarbeiter unseres Hauses sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, besonders nicht zu Provisionsverhandlungen und Inkasso.

7. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

9. Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:

9.1. Wohnraumvermietung:
das 2-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

9.2. Gewerbliche Vermietung:
9.2.1. unabhängig von der Vertragslaufzeit 3% aus der Mietsumme eines 10-Jahres-Mietvertrages.
9.2.2. bei zusätzlichen Optionen, 1,6% aus der Mietsumme der Optionsdauer
9.2.3. bei Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten 0,5% Nettomonatsmieten
9.2.4. bei Abstands- bzw. Ablösezahlungen u.ä.. Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände und Waren 5% aus der Gesamtsumme.
9.2.5. bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer

9.3. Verkauf von Grundbesitz:
(Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlage etc.) vom erzielten Gesamtkaufpreis incl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen 5%.

9.4. Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.


Zuzüglich zu obigen Erfolgshonoraren, die vom Mieter, Käufer, Pächter oder Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.