Geschäftsbedingungen
- Mondial Immobilien, Frankfurt am Main -
1. Jegliches
Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung
bzw. Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme
oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender
Bedingungen.
2. Unsere
Nachweise sowie vermittelte Informationen sind nur für
den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte macht in voller
Provisionshöhe schadenersatzpflichtig, sollte es zu einem
Vertragsabschluss ohne unsere Mitwirkung kommen.
3. Honorarpflicht
besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft
liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit
unserer Tätigkeit vom Vermieter bzw. Verkäufer einen
Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauft
anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in
nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung oder Veränderung
der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt, z. B. erst
nur gemietet wurde und infolge ein Kauf zustande kommt, oder
ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird.
Das Erfolgshonorar errechnet sich sodann ebenso nach den untenstehenden
Sätzen.
4. Unser
Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über
die Vertragsgelegenheit (Vertragsabschluss); dabei kommt es
allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an.
5. Wir haften
nicht für die Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben.
Zwischenab-schluss, Zwischenverkauf, Vermietung und Irrtum bleibt
uns vorbehalten.
6. Mitarbeiter
unseres Hauses sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt,
besonders nicht zu Provisionsverhandlungen und Inkasso.
7. Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
8. Erfüllungsort
und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich
zulässig, Frankfurt am Main.
9. Unser
Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:
9.1. Wohnraumvermietung:
das 2-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer
9.2. Gewerbliche
Vermietung:
9.2.1. unabhängig von der Vertragslaufzeit
3% aus der Mietsumme eines 10-Jahres-Mietvertrages.
9.2.2. bei zusätzlichen Optionen, 1,6%
aus der Mietsumme der Optionsdauer
9.2.3. bei Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten
0,5% Nettomonatsmieten
9.2.4. bei Abstands- bzw. Ablösezahlungen
u.ä.. Ablösungen für Rechte und Ansprüche,
Einrichtungsgegenstände und Waren 5% aus der Gesamtsumme.
9.2.5. bei Staffelmietverträgen ist die
Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
9.3. Verkauf
von Grundbesitz:
(Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe-
und Industrieobjekte, Kapitalanlage etc.) vom erzielten Gesamtkaufpreis
incl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen
Leistungen 5%.
9.4. Für
sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen
wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
Zuzüglich zu obigen Erfolgshonoraren, die vom Mieter, Käufer,
Pächter oder Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer zu entrichten.